Soziale Einrichtungen

Unter dem Begriff Soziale Einrichtungen sind Invalideneinrichtungen (Wohnheime, Tagesstätten, Werkstätten) sowie weitere soziale Einrichtungen für erwachsene Personen (Einrichtungen für Suchttherapie, für Randständige sowie Frauenhäuser) zu verstehen. Nicht dazu gehören Justizheime sowie Alters- und Pflegeheime. Das Kantonale Sozialamt ist zuständig für die Planung des Bedarfs, die Erteilung und den Entzug von Betriebsbewilligungen, die Oberaufsicht der bezirksrätlichen Heimaufsicht sowie den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die Ausrichtung von Betriebs- und Investitionsbeiträgen.

Als die im Kantonalen Sozialamt zuständige Stelle für Suchtfragen ist die Abteilung Soziale Einrichtungen auch für die Ausrichtung von Beiträgen an die Dezentrale Drogenhilfe und an ambulante Alkoholberatungsstellen zuständig.